Elternbrief der Schulleitung
Castrop-Rauxel im Mai 2026
Sehr geehrte Eltern,
so langsam aber sicher bewegt sich die Schule in Richtung Endspurt "Schuljahresende 2025/26". Auch wenn noch einige verlängerte Wochenenden anstehen (Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und Pfingsten), sind dennoch diverse Arbeiten zu schreiben; insbesondere die Zentralen Prüfungen noch in diesem Monat (Deutsch: 13.05.26; Englisch: 19.05.26; Mathe: 28.05.26). Die Projekttage in der letzten Schulwoche werden das Schuljahr zudem sicherlich in besonderer Form abrunden.
Da sich die Schulgemeinschaft im Rahmen des Sponsorenlaufes im letzten Herbst wieder von der ganz starken Seite gezeigt hat, wird diese mittlerweile feste Veranstaltung voraussichtlich kurz vor den nächsten Herbstferien wiederholt. Der diesjährige Betrag von 5000 € war beträchtlich, wovon das Kinderpalliativzentrum in Datteln profitieren konnte. Zudem sind weitere Sitzgelegenheiten für unseren Schulhof bereits bestellt und werden demnächst aufgestellt werden, sobald uns die Lieferung erreicht hat.
Große Sorgen hat der Schule in der jüngeren Vergangenheit der Umgang mit den digitalen Medien bereitet. Leider wurden Handys von Schüler*innen eingesetzt, um unerlaubte Fotos und Videos im Unterricht zu machen. Auch wurden nicht jugendfreie Videos innerhalb der Schülerschaft weitergeleitet. Aus diesen Gründen musste sogar die Polizei als Helfer hinzugezogen werden.
Das Handyverbot ist schon lange an der FNR etabliert und an unterschiedlichen Stellen nachzulesen (Schulprogramm, Erziehungskonsens, Hausordnung, Schulplaner). Schließlich haben Sie als Eltern einen entsprechenden Passus bei der Anmeldung Ihres Kindes unterschrieben.
Es ist nachvollziehbar, dass Sie den Schulweg Ihres Kindes durch ein eingeschaltetes Handy etwas absichern möchten. Mit Betreten des Schulgeländes ist jedoch ein Einsatz eines Handys von keiner Seite mehr nötig. Ihre Kinder sind über das Schulsekretariat (s. Kopfzeile) erreichbar und umgekehrt ebenso. Auch der Vertretungsplan ist deutlich vor Unterrichtsbeginn unter WebUntis nachlesbar. Sicherlich gibt es Sonderfälle, in denen das Handy während des Unterrichtszeit eingeschaltet werden kann (Einsatz im Unterricht, möglicher medizinischer oder familiärer Notfall). Eine Erlaubnis dazu ist bei einem/einer Lehrer*in einzuholen.
Aufgrund der o.g. Erfahrungen hat die Schulkonferenz als höchstes Gremium der Schule in Anlehnung an § 53 Abs. 2 Schulgesetz beschlossen, dass bei Zuwiderhandlung ein Handy einbehalten wird und nach Unterrichtsschluss von einem Elternteil abgeholt werden muss. Sollte dies nicht möglich sein, so wird dem/der Schüler*in das Handy am folgenden Schultag wieder ausgehändigt (Anmerkung: Das Schulsekretariat ist in der Regel bis 16.00 Uhr – freitags bis 14.00 Uhr – besetzt).
Um Ihnen und vor allem auch Ihren Kindern in dieser Hinsicht jegliche Unannehmlichkeit zu ersparen, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind entweder das Handy erst gar nicht mir zur Schule nimmt oder es zumindest ausgeschaltet und nicht sichtbar in einer Tasche verstaut – die Option "lautlos" reicht nicht aus.
Die unterschiedlichen Teilgremien (Schülervertretung, Schulpflegschaft und Lehrerkollegium), aus denen die Schulkonferenz besteht, werden sich in den jeweils nächsten Sitzungen mit dem Thema vertieft befassen, so dass die Schulkonferenz den Beschluss in ihrer nächsten Sitzung ggf. modifiziert oder belässt.
Ich wünsche allen ein erfolgreiches, restliches 2. Halbjahr!
Mit herzlichen Grüßen
U. Gerdesmeyer, Schulleiter